Die bei Fendt-Caravan als typisches Unterscheidungsmerkmal eingesetzten Wohnwelten bestehen in dieser Saison aus 8 verschiedenen Stoffvarianten sowie 4 verschiedenen Holzdekoren.
Die unterschiedlich abgestimmten Innenraumgestaltungen unterstreichen die Besonderheiten der einzelnen Baureihen.
Die Einsteiger-Baureihe „Apero“ umfasst 7 Grundrisse, davon zwei attraktive Etagenbettvarianten.
Je nach Grundriss werden verschiedenste Waschraumvarianten angeboten. Die Stoffvarianten „Ibiza“ und „Pino“, harmonisch abgestimmt auf das Möbeldekor „Norfolk“, bestimmen die moderne und junge Atmosphäre im neuen Apero.
Video AssistentDas Bianco-Programm umfasst 17 Grundrisse, davon 5 „Kinderzimmer-Grundrisse“.
Bei einigen Modellen gibt es eine Garderobe im Schlafraum. Das Modell Activ 495SFE ist neu in der Bianco-Baureihe.
Je nach Grundriss werden eine Duschkabine sowie verschiedenste Waschraumvarianten angeboten. Die Stoffvarianten „Almeria“ und „Manerba“ sind perfekt abgestimmt auf das Möbeldekor „Tiberino“.
Video AssistentDas Tendenza-Programm umfasst 6 Grundrisse. Davon ist der 560 SFDW mit einer Warmwasser-Heizung und Warmwasser-Fußbodenerwärmung ausgestattet.
Im Schlafbereich von 650 SFD und 560 SFDW integriert ist ein von beiden Seiten zugängliches Queensbett. Zum neuem stylischen Möbeldekor „Noce Marche“ sind wahlweise die Stoffvarianten „Cannes“ und „Studio-Line Valencia“ erhältlich.
Video AssistentDas neue Diamant-Programm umfasst 6 Grundrisse. Innerhalb der Fendt-Caravan-Baureihen präsentiert sich der Diamant als das Flaggschiff im Programm.
Er zeichnet sich durch einige Alleinstellungsmerkmale aus, wie die elektrische Fußbodentemperierung und die Panoramadachhaube Skylight mit LED- Beleuchtung. Die Stoffvarianten „Avila“ und „Genève“ sind auf den stilvollen Wohnraum im Möbeldekor „Catania Oak“ abgestimmt.
Video AssistentInformationen zu den Gewichten und gewichtsbezogenen Angaben Ihres Fendt Caravans:
Bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fendt Caravans sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass jeder Fendt Caravan herstellerseitig nur für eine maximal zulässige Gesamtmasse konzipiert ist, die während der Fahrt nicht überschritten werden darf. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu den Caravan-Gewichten, die wir für Sie im Folgenden zusammengefasst haben, ergeben sich aus der in der Europäischen Union einheitlich geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31.03.2021. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen vor der Auswahl und Konfiguration Ihres Fendt Caravans aufmerksam durch. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne auch an Ihren Fendt-Caravan-Handelspartner.
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse
Die „technisch zulässige Gesamtmasse“ bezeichnet das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht, das Ihr Fendt Caravan in beladenem Zustand während der Fahrt haben darf. Bitte berücksichtigen Sie unbedingt, dass eine Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse während der Fahrt zu einem Sicherheitsrisiko führen kann und in vielen europäischen Ländern mit Bußgeldern geahndet wird. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Fendt Caravan vor jeder Fahrt zu wiegen und sicherzustellen, dass die technisch zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Die herstellerseitig festgelegte technisch zulässige Gesamtmasse finden Sie für jeden Grundriss in den technischen Daten.
2. Die Masse in fahrbereitem Zustand
Bei der „Masse in fahrbereitem Zustand“ handelt es sich um das Gewicht des gemäß den Herstellerangaben serienmäßigen, leeren Caravans, das die folgenden Positionen umfasst:
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss ebenfalls in den technischen Daten angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um errechnete Werte aus dem Typgenehmigungsverfahren handelt, die gesetzlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen, welche wiederum unmittelbaren Einfluss auf die verbleibende Nutzlast und Zuladung des ausgewiesenen Fendt Caravans haben können (dazu auch unter 4.).
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 1.271 kg |
Gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 % | ± 64 kg |
Gesetzlich zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand | 1.207 – 1.335 kg |
Die gesetzlich zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand wird in den technischen Daten ebenfalls angegeben.
Da die gesetzlich zulässigen Toleranzen die verbleibende Nutzlast und die Zuladung des einzelnen Fendt Caravans beeinflussen können, sollten Sie die Zulässigkeit solcher Toleranzen bereits bei der Konfiguration Ihres Fendt Caravans bedenken.
Beispiel:
Realisieren sich bei dem Caravan aus dem obigen Beispiel gesetzlich zulässige Toleranzen in Höhe von + 1 % bei der Masse in fahrbereitem Zustand, erhöht sich diese von 1.271 kg auf 1.284 kg, wodurch die Nutzlast und die verbleibende Zuladung des Caravans um 13 kg verringert werden.
3. Die tatsächliche Masse des Caravans und die Serien-/Sonderausstattung
Die „tatsächliche Masse“ des Caravans beinhaltet die Masse in fahrbereitem Zustand und die werkseitig eingebaute Sonderausstattung.
Die „Serienausstattung“ beschreibt die Basis-Konfiguration eines Fahrzeugs mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen. Hierzu zählen auch sämtliche serienmäßig angebrachten Ausrüstungsteile. Detaillierte Informationen zur Serienausstattung für jeden Grundriss finden Sie im Konfigurator.
Die „Sonderausstattung“ umfasst alle Ausrüstungsteile, die nicht zur Serienausstattung gehören und unter der Verantwortung des Herstellers ab Werk an dem Caravan angebracht werden. Nicht zur Sonderausstattung zählt hingegen Zubehör, das nach der werkseitigen Auslieferung des Caravans von Ihnen oder einem Handelspartner eingebaut wird. Auch die Angaben zur werkseitig bestellbaren Sonderausstattung finden Sie im Konfigurator.
Wichtig ist, dass der Einbau von Sonderausstattung immer zu einer Verringerung der Nutzlast und der Zuladung des Caravans führt (dazu auch unter 4.). Welche Masse an Sonderausstattung für welchen Fendt Caravan und welchen Grundriss ab Werk höchstens bestellt werden kann, können Sie den technischen Daten entnehmen (dazu auch unter 5.).
4. Die (Mindest-)Nutzlast und die Zuladung
Die „Nutzlast“ eines Caravans wird ermittelt, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand sowie die Masse der Sonderausstattung abgezogen werden. Bei Caravans entspricht die Nutzlast grundsätzlich der „verbleibenden Zuladung“.
Beispiel:
Technisch zulässige Gesamtmasse | 1.500 kg |
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 1.271 kg |
Masse der ausgewählten Sonderausstattung | 0 kg |
Verbleibende Zuladung (Nutzlast) | 229 kg |
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Nutzlast und damit auch die verbleibende Zuladung aufgrund von gesetzlich zulässigen Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand in Höhe von bis zu + 5 % entsprechend verringern kann (dazu auch unter 2.).
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Caravans eine feste „Mindest-Nutzlast“ für Gepäck und sonstige Gegenstände vor, die nicht Teil der werkseitig angebrachten Sonderausstattung sind. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Sie Ihr persönliches Gepäck, wie etwa Kleidung, Toiletten- und Küchenausstattung, Lebensmittel, Campingausrüstung oder Spielzeug transportieren können, ohne hierdurch die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand zu überschreiten.
Diese Mindest-Nutzlast wird bei Caravans wie folgt berechnet:
Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10*(n + L)
n = Höchstzahl der Schlafplätze und
L = Aufbaulänge des Fahrzeugs in Metern.
Beispiel:
Bei einem Caravan mit 4 Schlafplätzen und einer Aufbaulänge von 5,89 m beträgt die Mindestnutzlast 98,9 kg (10*[4+5,89]).
Angaben zur Anzahl der Schlafplätze finden Sie für jeden Grundriss in den technischen Daten.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast bei der Konfiguration Ihres Caravans nicht unterschritten werden darf. Sollte sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Sonderausstattungen so weit erhöhen, dass zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr genügend freie Masse für die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast verbleibt, müssen Sie das Fahrzeug entweder auflasten oder Sonderausstattung abwählen, um die Konfiguration und den Bestellvorgang fortsetzen zu können.
Stellen Sie sicher, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird, indem Sie sich hierzu gegebenenfalls auch bei Ihrem Fendt-Caravan-Handelspartner erkundigen.
5. Die maximale Masse für Sonderausstattung
Um sicherzustellen, dass die technisch zulässige Gesamtmasse unserer Fendt Caravans unter Berücksichtigung der Masse in fahrbereitem Zustand und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Nutzlast durch den Einbau von Sonderausstattung nicht überschritten wird, haben wir den Einbau von Sonderausstattung herstellerseitig begrenzt und eine „maximale Masse für Sonderausstattung“ festgelegt.
Diese maximale Masse für Sonderausstattung wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand sowie die Mindest-Nutzlast abgezogen werden.
Da die Masse in fahrbereitem Zustand als errechneter Wert gesetzlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegt und das Auftreten dieser Toleranzen zu einer tatsächlichen Unterschreitung der Mindest-Nutzlast führen kann, rechnen wir die gesetzlich zulässigen Toleranzen bei der maximalen Masse für Sonderausstattung vorsorglich ein. Ebenfalls berücksichtigt werden besondere Ausstattungsmerkmale von Ländervarianten und Sondermodellen, die nicht Teil der Serienausstattung sind.
Die maximale Masse für Sonderausstattung wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
Beispiel:
Technisch zulässige Gesamtmasse | 1.500 kg |
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 1.271 kg |
Gesetzlich zulässige Toleranz von + 5 % | + 64 kg |
Masse in fahrbereitem Zustand unter Berücksichtigung der gesetzlich zulässigen Toleranz | 1.335 kg |
Mindest-Nutzlast | 99 kg |
Maximale Masse für Sonderausstattung | 66 kg |
Verbleibende Zuladung (Nutzlast) insgesamt | 165 kg |