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Hinweise zu Fahrzeuggewichten und gewichtsbezogenen Angaben

Informationen zu den Gewichten und gewichtsbezogenen Angaben Ihres Fendt-Caravans: Bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fendt-Caravans sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass jeder Fendt-Caravan herstellerseitig nur für eine maximal zulässige Gesamtmasse konzipiert ist, die während der Fahrt nicht überschritten werden darf. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu den Caravan-Gewichten ergeben sich aus der in der Europäischen Union einheitlich geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31.03.2021. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen vor der Auswahl und Konfiguration Ihres Fendt-Caravans aufmerksam durch. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Fendt-Caravan-Handelspartner.

1. Die technisch zulässige Gesamtmasse

Die „technisch zulässige Gesamtmasse" bezeichnet das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht, das Ihr Fendt-Caravan in beladenem Zustand während der Fahrt haben darf. Eine Überschreitung während der Fahrt kann zu einem Sicherheitsrisiko führen und wird in vielen europäischen Ländern mit Bußgeldern geahndet. Wir empfehlen, Ihren Fendt-Caravan vor jeder Fahrt zu wiegen. Der Wert wird für jeden Grundriss in den technischen Daten angegeben.

2. Die Masse in fahrbereitem Zustand

Das Gewicht des serienmäßigen, leeren Caravans. Es umfasst:

  • die Serienausstattung des Caravans gemäß Herstellerangaben
  • die Masse des Aufbaus und der Anhängevorrichtung
  • den zu 100 % gefüllten Frischwassertank mit Fahrbefüllung (10 l)
  • den zu 100 % gefüllten Warmwassererhitzer
  • den zu 100 % gefüllten Toiletten-Spültank
  • eine zu 100 % gefüllte Alu-Gasflasche mit 17 kg (Füllmenge 11 kg)

Es handelt sich um errechnete Werte aus dem Typgenehmigungsverfahren, die gesetzlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen und damit die verbleibende Nutzlast und Zuladung beeinflussen können.

Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten1.271 kg
Gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 %± 64 kg
Gesetzlich zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand1.207 – 1.335 kg

Beispiel: Realisiert sich eine Toleranz von + 1 %, erhöht sich die Masse von 1.271 kg auf 1.284 kg – Nutzlast und verbleibende Zuladung verringern sich dadurch um 13 kg.

3. Tatsächliche Masse sowie Serien- und Sonderausstattung

Die „tatsächliche Masse" beinhaltet die Masse in fahrbereitem Zustand und die werkseitig eingebaute Sonderausstattung. Die „Serienausstattung" ist die Basis-Konfiguration mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen; Details je Grundriss finden Sie im Konfigurator. Die „Sonderausstattung" umfasst alle ab Werk angebrachten Teile, die nicht zur Serienausstattung gehören. Nicht dazu zählt Zubehör, das erst nach Auslieferung eingebaut wird. Der Einbau von Sonderausstattung verringert stets die Nutzlast und Zuladung. Wie viel Sonderausstattung je Grundriss höchstens bestellbar ist, steht in den technischen Daten.

4. Die (Mindest-)Nutzlast und die Zuladung

Die „Nutzlast" ergibt sich aus der technisch zulässigen Gesamtmasse abzüglich der Masse in fahrbereitem Zustand und der Masse der Sonderausstattung. Bei Caravans entspricht die Nutzlast grundsätzlich der „verbleibenden Zuladung".

Technisch zulässige Gesamtmasse1.500 kg
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten1.271 kg
Masse der ausgewählten Sonderausstattung0 kg
Verbleibende Zuladung (Nutzlast)229 kg

Aufgrund zulässiger Toleranzen von bis zu + 5 % bei der Masse in fahrbereitem Zustand kann sich die verbleibende Zuladung entsprechend verringern.

Der Gesetzgeber schreibt eine feste „Mindest-Nutzlast" für Gepäck vor, damit Sie Kleidung, Küchenausstattung, Lebensmittel, Campingausrüstung oder Spielzeug transportieren können, ohne die Gesamtmasse zu überschreiten. Sie berechnet sich wie folgt:

Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10 × (n + L)
n = Höchstzahl der Schlafplätze  ·  L = Aufbaulänge in Metern

Beispiel: 4 Schlafplätze, Aufbaulänge 5,89 m → Mindest-Nutzlast 98,9 kg (10 × [4 + 5,89]). Die Anzahl der Schlafplätze steht je Grundriss in den technischen Daten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast darf bei der Konfiguration nicht unterschritten werden. Verbleibt durch gewählte Sonderausstattung nicht mehr genügend freie Masse, müssen Sie das Fahrzeug auflasten oder Sonderausstattung abwählen, um fortzufahren.

5. Die maximale Masse für Sonderausstattung

Damit die technisch zulässige Gesamtmasse durch Sonderausstattung nicht überschritten wird, ist der Einbau herstellerseitig auf eine „maximale Masse für Sonderausstattung" begrenzt. Sie ergibt sich aus der Gesamtmasse abzüglich der Masse in fahrbereitem Zustand und der Mindest-Nutzlast. Die zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % werden dabei vorsorglich eingerechnet. Der Wert wird je Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.

Technisch zulässige Gesamtmasse1.500 kg
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten1.271 kg
Gesetzlich zulässige Toleranz von + 5 %+ 64 kg
Masse in fahrbereitem Zustand inkl. Toleranz1.335 kg
Mindest-Nutzlast99 kg
Maximale Masse für Sonderausstattung66 kg
Verbleibende Zuladung (Nutzlast) insgesamt165 kg