Baureihe, Grundriss und Ausstattung – Schritt für Schritt zu Ihrem individuellen Wohnwagen.
Der Kaufberater führt Sie mit vielen Informationen zu Ihrem Caravan.
Zum KaufberaterWir begleiten Sie Schritt für Schritt zu Ihrem passenden Fendt-Caravan – oder Sie stöbern direkt frei durch alle Modelle.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir empfehlen Ihnen die passende Baureihe, den Grundriss und die Ausstattung.
Sie wissen schon, wonach Sie suchen? Stöbern Sie direkt durch alle Baureihen und Grundrisse und filtern nach Ihren Wünschen.
Zur freien AuswahlStellen Sie sich Ihren Fendt-Caravan ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen zusammen
| Masse fahrbereit | Sonderzubehör | Gesamtmasse |
|---|---|---|
| – | – | – |
|
Grundpreis – |
Sonderausstattung – |
Gesamtpreis – |
Informationen zu den Gewichten und gewichtsbezogenen Angaben Ihres Fendt-Caravans: Bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fendt-Caravans sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass jeder Fendt-Caravan herstellerseitig nur für eine maximal zulässige Gesamtmasse konzipiert ist, die während der Fahrt nicht überschritten werden darf. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu den Caravan-Gewichten ergeben sich aus der in der Europäischen Union einheitlich geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31.03.2021. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen vor der Auswahl und Konfiguration Ihres Fendt-Caravans aufmerksam durch. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Fendt-Caravan-Handelspartner.
Die „technisch zulässige Gesamtmasse" bezeichnet das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht, das Ihr Fendt-Caravan in beladenem Zustand während der Fahrt haben darf. Eine Überschreitung während der Fahrt kann zu einem Sicherheitsrisiko führen und wird in vielen europäischen Ländern mit Bußgeldern geahndet. Wir empfehlen, Ihren Fendt-Caravan vor jeder Fahrt zu wiegen. Der Wert wird für jeden Grundriss in den technischen Daten angegeben.
Das Gewicht des serienmäßigen, leeren Caravans. Es umfasst:
Es handelt sich um errechnete Werte aus dem Typgenehmigungsverfahren, die gesetzlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen und damit die verbleibende Nutzlast und Zuladung beeinflussen können.
| Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 1.271 kg |
| Gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 % | ± 64 kg |
| Gesetzlich zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand | 1.207 – 1.335 kg |
Beispiel: Realisiert sich eine Toleranz von + 1 %, erhöht sich die Masse von 1.271 kg auf 1.284 kg – Nutzlast und verbleibende Zuladung verringern sich dadurch um 13 kg.
Die „tatsächliche Masse" beinhaltet die Masse in fahrbereitem Zustand und die werkseitig eingebaute Sonderausstattung. Die „Serienausstattung" ist die Basis-Konfiguration mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen; Details je Grundriss finden Sie im Konfigurator. Die „Sonderausstattung" umfasst alle ab Werk angebrachten Teile, die nicht zur Serienausstattung gehören. Nicht dazu zählt Zubehör, das erst nach Auslieferung eingebaut wird. Der Einbau von Sonderausstattung verringert stets die Nutzlast und Zuladung. Wie viel Sonderausstattung je Grundriss höchstens bestellbar ist, steht in den technischen Daten.
Die „Nutzlast" ergibt sich aus der technisch zulässigen Gesamtmasse abzüglich der Masse in fahrbereitem Zustand und der Masse der Sonderausstattung. Bei Caravans entspricht die Nutzlast grundsätzlich der „verbleibenden Zuladung".
| Technisch zulässige Gesamtmasse | 1.500 kg |
| Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 1.271 kg |
| Masse der ausgewählten Sonderausstattung | 0 kg |
| Verbleibende Zuladung (Nutzlast) | 229 kg |
Aufgrund zulässiger Toleranzen von bis zu + 5 % bei der Masse in fahrbereitem Zustand kann sich die verbleibende Zuladung entsprechend verringern.
Der Gesetzgeber schreibt eine feste „Mindest-Nutzlast" für Gepäck vor, damit Sie Kleidung, Küchenausstattung, Lebensmittel, Campingausrüstung oder Spielzeug transportieren können, ohne die Gesamtmasse zu überschreiten. Sie berechnet sich wie folgt:
Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10 × (n + L)
n = Höchstzahl der Schlafplätze · L = Aufbaulänge in Metern
Beispiel: 4 Schlafplätze, Aufbaulänge 5,89 m → Mindest-Nutzlast 98,9 kg (10 × [4 + 5,89]). Die Anzahl der Schlafplätze steht je Grundriss in den technischen Daten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast darf bei der Konfiguration nicht unterschritten werden. Verbleibt durch gewählte Sonderausstattung nicht mehr genügend freie Masse, müssen Sie das Fahrzeug auflasten oder Sonderausstattung abwählen, um fortzufahren.
Damit die technisch zulässige Gesamtmasse durch Sonderausstattung nicht überschritten wird, ist der Einbau herstellerseitig auf eine „maximale Masse für Sonderausstattung" begrenzt. Sie ergibt sich aus der Gesamtmasse abzüglich der Masse in fahrbereitem Zustand und der Mindest-Nutzlast. Die zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % werden dabei vorsorglich eingerechnet. Der Wert wird je Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
| Technisch zulässige Gesamtmasse | 1.500 kg |
| Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 1.271 kg |
| Gesetzlich zulässige Toleranz von + 5 % | + 64 kg |
| Masse in fahrbereitem Zustand inkl. Toleranz | 1.335 kg |
| Mindest-Nutzlast | 99 kg |
| Maximale Masse für Sonderausstattung | 66 kg |
| Verbleibende Zuladung (Nutzlast) insgesamt | 165 kg |